13 / 02 / 2026
9 Minuten Lesen

Einstieg in die Escortbranche in der Schweiz: Grundlegende Rechtsregeln einfach erklärt

 

In einem fremden Land als Escort Dame zu arbeiten, ist keine leichte Aufgabe. Genau deshalb entscheiden sich viele Escort-Girls und Escort-Boys dafür, in ihrem Heimatland oder einem ihnen vertrauten Land zu bleiben. Doch sobald die Entscheidung zum Weggehen reif ist, tauchen Fragen zu Verwaltung, Logistik, Organisation und den rechtlichen Aspekten dieser Tätigkeit auf. Immer mehr Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter wählen die Schweiz als Ziel – und das aus gutem Grund. In diesem Artikel konzentriere ich mich auf einfache, aber umfassende Weise auf die rechtlichen Aspekte der Sexarbeit in der Schweiz, da dies immer wieder Fragen von Ausländerinnen und Ausländern sind, die überlegen, in der Schweiz als Escort-Dame zu arbeiten. Wenn Du also als Escort Fragen zur rechtlichen Lage in der Schweiz hast, ist dieser Artikel genau das Richtige für Dich. Du wirst sicherlich einiges wiedererkennen, aber auch Neues entdecken – da bin ich mir sicher! Hier sind meine Antworten auf die fünf häufigsten Fragen von Frauen, die mich regelmässig kontaktieren, um Informationen über die Arbeit als selbstständige Escort Dame in der Schweiz zu erhalten.

 

Ist Escort-Arbeit in der Schweiz legal?

In der Schweiz ist Prostitution nicht nur seit 1942 legal, sondern seit 1992 auch reguliert. Die Regelungen für diese Form der Prostitution entwickeln sich mit der Zeit und den gesellschaftlichen Normen weiter und werden daher entsprechend angepasst. Für Escort-Damen, die in der Schweiz arbeiten möchten, ist es wichtig zu wissen, dass Prostitution zwar landesweit legal ist, es aber kein Bundesgesetz dazu gibt. Die Anwendung der Regelungen obliegt daher den Kantonen.

Die Schweiz hat 26 Kantone, was bedeutet, dass es 26 unterschiedliche Ansätze zur Prostitution gibt. Jeder Kanton definiert die Parameter und Regeln für die Prostitution in seinem Gebiet. Daher gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Kantonen. In manchen Regionen gibt es viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, in anderen deutlich weniger. In einigen Kantonen (wie Genf, Tessin und Freiburg) ist die Registrierung bei der Sittenpolizei vor Arbeitsbeginn Pflicht; in anderen (wie im Kanton Waadt) werden Schulungen empfohlen, um das Bewusstsein für diesen Beruf zu schärfen und darüber aufzuklären. In anderen Regionen ist eine offizielle Tätigkeit als Selbstständige ohne Arbeitserlaubnis nicht möglich (beispielsweise in den Kantonen St. Gallen und Aargau, weshalb dort mehr Erotikstudios und -clubs als selbstständige Escort Frauen zu finden sind). Im Kanton Zug ist Prostitution in privaten Wohnungen – insbesondere in der Stadt Zug – verboten (und Polizeikontrollen sind häufig), während andere Kantone, wie etwa der Kanton Zürich, dieser Branche gegenüber deutlich liberaler eingestellt sind, insbesondere was die Selbstständigkeit betrifft. Je nachdem, wo in der Schweiz Du arbeiten möchtest, beeinflusst der rechtliche Kontext des jeweiligen Kantons deine Erfahrungen und Dein Verdienstpotenzial als Escort Dame massgeblich.

Die Tatsache, dass Prostitution von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt ist und viele ausländische Escort Frauen/Männer diese Nuance nicht kennen, kann den Einstieg in die Sexarbeit in der Schweiz oft erheblich erschweren, insbesondere für diejenigen, die als selbstständige Escort-Girl/Boy arbeiten möchten.

 

Welche Voraussetzungen gelten für die legale Arbeit als Escort Dame in der Schweiz?

Wenn Du weder die Schweizer Staatsbürgerschaft noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis (z. B. Bewilligung L, G oder B) oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Bewilligung C) besitzt, benötigst Du einen Pass eines EU-Landes. Obwohl die Schweiz mitten in Europa liegt, gehört sie zwar zum Schengen-Raum (der den freien Waren- und Personenverkehr ermöglicht), aber nicht zur Europäischen Union. Dank zahlreicher Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union dürfen Inhaber eines EU-Passes jedoch bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten. Diese 90 Tage können entweder am Stück oder verteilt über das Jahr genommen werden. Ich möchte die Wichtigkeit eines solchen Passes besonders hervorheben, da viele Frauen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Land, aber einer Drittstaatsangehörigkeit (z. B. aus Lateinamerika), fälschlicherweise annehmen, sie hätten das Recht, in der Schweiz zu arbeiten. Sie können sich zwar als Touristinnen dort aufhalten, aber nicht legal arbeiten.

Für Ausländer-innen ist die erste Voraussetzung für eine legale Tätigkeit als Escort-Girl/Boy in der Schweiz ein EU-Pass. Anschliessend musst Du dich online registrieren, damit die Behörden Deine Anwesenheit im Land zur Arbeitsaufnahme wissen und Deine Arbeitstage korrekt von den insgesamt 90 Tagen abgezogen werden können, die Dir in der Schweiz erlaubt sind. In einigen Kantonen kann diese Online-Meldung bereits am Vortag der Arbeitsaufnahme erfolgen (wie beispielsweise im Kanton Zürich), in anderen Kantonen sind die Bestimmungen deutlich strenger und verlangen eine Registrierung mindestens acht Tage vor Arbeitsbeginn. Wie bereits erwähnt, gelten in manchen Kantonen weitere Bedingungen für die Legalisierung.

Bei Fragen empfehle ich Dir, dich an den Berufsverband der Sexarbeiter*innen in dem Kanton zu wenden, in dem Du arbeiten möchtest. Diese Organisationen sind gemeinnützig und werden häufig teilweise oder vollständig vom jeweiligen Kanton finanziert. Sie können Dir die meisten Fragen zur Sexarbeit in der Schweiz beantworten.

 

Benötige ich eine Arbeitserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis,

um in der Schweiz als Escort zu arbeiten?

Wie bereits erwähnt, benötigst Du als EU-Bürger-in keine Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz zu arbeiten: Eine einfache Meldung, in der Du Deine kurzfristige lukrative Tätigkeit angeben, genügt. Diese Meldung wird online geschaltet und dauert nur wenige Minuten. Wenn Du jedoch kein EU-Bürger-in bist, beachte bitte, dass es in der Schweiz derzeit keine Möglichkeit gibt, eine Arbeitserlaubnis speziell für die Sexarbeit zu beantragen. Falls Du länger als die Dir als EU-Bürger-in gewährten 90 Tage arbeiten möchtest, hast Du zwei Möglichkeiten.

Die erste Möglichkeit ist die Verlängerung Deiner Arbeitserlaubnis in der Schweiz um weitere vier Wochen. Beachte jedoch, dass Du als selbstständige Sexarbeiter-in diesen Antrag nicht selbst stellen kannst. Er muss von einem/einer Arbeitgeber-in, in der Regel dem Erotikstudio oder -club, in dem Du zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitest, gestellt werden. Die Verlängerung Deiner Arbeitserlaubnis in der Schweiz ist nach ihrer Bewilligung nur vier Wochen gültig und berechtigt Dich zur Arbeit für den Arbeitgeber, der die Verlängerung beantragt hat.

Die zweite Möglichkeit (erst nach Ablauf der ersten 90 Tage) ist die Beantragung einer Arbeitserlaubnis. Auch hier gibt es verschiedene Alternativen. Entweder beantragt Dein/e Arbeitgeber/in die Erlaubnis (L, G oder B) für Dich, oder Du kannst als selbstständige Sexarbeiterin/selbstständiger Sexarbeiter selbst eine B-Erlaubnis beantragen. Mit einer Arbeitserlaubnis kannst Du zwar länger in der Schweiz arbeiten, bedenke aber, dass damit erhebliche Gebühren, Abgaben und Steuern verbunden sind. Viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter unterschätzen diese Nachteile und geben ihre Schweizer Arbeitserlaubnis nach wenigen Monaten auf oder verlängern sie nicht. Abhängig von Deinem Wohnsitzland innerhalb der EU ist es in dieser Branche in der Schweiz oft vorteilhafter, die jährlich erlaubten 90 Tage nicht zu überschreiten, als ein Arbeitserlaubnisverfahren zu durchlaufen.

Letztendlich ist es eine persönliche Entscheidung, die sorgfältig abgewogen werden sollte. Wäge daher die Vor- und Nachteile sorgfältig ab, bevor Du eine Entscheidung triffst.

 

Wie kann ich mich als selbstständige Escort Dame in der Schweiz registrieren?

Seit dem 17. März 2025 ist die Website für die Registrierung als selbstständige Escort Dame/Mann in der Schweiz: https://www.easygov.swiss/easygov/#/de/landing/wpmv . Sie ist auf Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar. Die Website ist sehr benutzerfreundlich und die Registrierung dauert nur wenige Minuten. Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember eines Jahres darfst Du bis zu 90 Tage in der Schweiz arbeiten. Alle bezahlten Tätigkeiten müssen (vor Beginn) über die oben genannte Website angemeldet werden (idealerweise mindestens 8 Tage vor Beginn der Tätigkeit). Die Website zieht dann die Anzahl der gearbeiteten Tage von Deinem jährlichen Kontingent von 90 Tagen ab.

 

Welche Steuern muss ich als Escort-Girl/Boy zahlen?

Die Antwort auf diese Frage ist nicht einheitlich. Die Steuern, die Du als selbstständige Escort Dame/Mann in der Schweiz zahlst (Einkommensteuer, also das Geld, dass Du in der Schweiz verdient hast), hängen in erster Linie davon ab, wo Du Deine Einkommen deklarierst.

Wenn deine lukrative Tätigkeit in der Schweiz 90 Tage nicht überschreitet, bleibt Dein steuerlicher Wohnsitz Dein Wohnsitzland (in der Regel ein EU-Land). Daher musst Du Deine Schweizer Einnahmen als selbstständige Escort-Girl/Boy in diesem Land versteuern. Dasselbe gilt, wenn Du eine G-Arbeitserlaubnis besitzt, die Grenzgänger Arbeitserlaubnis. Mit dieser Erlaubnis bleibt Dein Hauptwohnsitz dein Land des ständigen Wohnsitzes. Wenn Du dich jedoch vorübergehend in der Schweiz niederlässt (durch den Erhalt einer L- oder B-Bewilligung), ändert sich Dein steuerlicher Wohnsitz, und Du wirst in der Schweiz steuerpflichtig. Schweizer Staatsbürger-innen und Personen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz (C-Bewilligung) sind in der Schweiz steuerpflichtig, sobald sie sich dauerhaft im Land aufhalten.

Bezüglich der 25 CHF Tagesgebühr, die einige Erotikstudios/Clubs verlangen, ist es wichtig zu wissen, dass diese in der Praxis nicht in allen Kantonen vorgeschrieben ist (in einigen Kantonen wie St. Gallen und Aargau ist sie jedoch üblich). Die Höhe der Gebühr hängt sowohl von Deinem Beschäftigungsstatus als auch von Deinem Arbeitsort ab.

 

An wen kannst Du dich für weitere Informationen wenden?

Die soeben gegebenen Ratschläge basieren auf meiner langjährigen Erfahrung in der Branche in der Schweiz. Diese Erfahrung hat mich dazu bewogen, eine authentische und transparente Website zu erstellen, die insbesondere im Raum Zürich einen guten Ruf geniesst. Als Schweizerin weiss ich auch, wie einschüchternd die Komplexität unseres föderalen Systems (auch wenn es sehr effizient ist) für diejenigen sein kann, die mit den Bestimmungen unseres Landes nicht vertraut sind. Für weitere Informationen und eine individuelle Rechtsberatung empfehle ich Dir dennoch, dich an eine/n Rechtsanwalt/in oder Rechtsberater/in zu wenden, der Dich besser beraten kann. Eine entsprechende Online-Suche liefert Dir die Namen mehrerer Anwalts- und Steuerberatungskanzleien, die sich auf die Erotikbranche in der Schweiz spezialisiert haben.

Beachte ausserdem, dass die meisten kantonalen Sexarbeiterinnen- und Sexarbeiterverbände kostenlose Beratung und Dienstleistungen, rechtliche und soziale Unterstützung, Informationen zu Deinen Rechten und Pflichten, Hilfe bei Formalitäten und Steuern sowie Unterstützung in Gesundheits- und Sicherheitsfragen anbieten. Zögere nicht, den Verband in dem Kanton zu kontaktieren, in dem Du arbeiten möchtest.

 

Janet – The Velvet Rooms

 


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